Allgemeine Hinweise

Der Besuch der Übungen ist obligatorisch

gemäss GVB-Weisungen sind mindestens 10 Pflichtübungen pro Jahr zu absolvieren

Entschuldigungen sind vor den Übungen - in Ausnahmefällen bis drei Tage nach den Übungen - dem Stabsrapport schriftlich zuzustellen.

Als Entschuldigungsgründe gelten:

a) Krankheit oder Unfall
b) Schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie
c) Schwangerschaft
d) Begründete Ortsabwesenheit wie Militär, Arbeitsleistungen im öffentlichen Interesse,
berufliche oder ferienbedingte Abwesenheit
e) Andere wichtige Gründe wie Ausübung eines öffentlichen Amtes, durch Arbeitgeber
bescheinigte Schicht- und Überzeit und Notfälle
f) Über weitere Fälle entscheidet das Feuerwehrkommando


=> Ist es nicht möglich, eine Übung am vorgesehenen Datum zu besuchen, kann die Teilnahme auf den Übungsabend des anderen Zuges abgetauscht werden. Information bitte an Of z Vf.


Unentschuldigtes Fernbleiben und versäumte Übungen ohne einen oben aufgeführten Entschuldigungsgrund werden mit einer Busse belegt.

 

Rauchverbot
Während den Übungszeiten (ausgenommen Pausen) bzw. in den Einsatzfahrzeugen besteht ein striktes Rauchverbot.

 

Fahrzeugentschädigungen
Entschädigungen werden nur dann entrichtet, wenn ein Fahrzeug zum Ziehen von Anhängern wie z. B. Motorspritzen, Ölwehr, Leitern oder ähnlichem eingesetzt wird.
Fahrten mit den PW an den jeweiligen Übungs- oder Einsatzort werden nicht entschädigt.

 

Ausrüstung
Die gefasste Einsatzausrüstung ist in gutem und sauberem Zustand zu halten. Diese ist komplett an jede Übung sowie zu den Einsätzen mitzubringen.
Defekte sind dem Materialverantwortlichen umgehend mitzuteilen.