Interesse an der Feuerwehr?

Wir suchen zur Ergänzung unserer Mannschaft motivierte Frauen und Männer. Sind Sie in einer unserer Gemeinden wohnhaft und zwischen 20- und 52-jährig? Dann melden Sie sich unter unserem Kontaktformular!

 

 

Unsere Regio Feuerwehr TOGEKA

Seit 1. Januar 2008 arbeiten die Gemeinden TOffen, GElterfingen und KAufdorf zusammen. Die Feuerwehr weist zur Zeit einen Bestand von etwa 60 Mitgliedern auf. Sie verfügt in jedem Dorf über ein Einsatzlöschfahrzeug. Pro Jahr finden je nach Einteilung zirka 6 Übungen (Mannschaft), 8 Übungen (Spezialisten) oder 15 Übungen (Atemschutz) statt. Ziel ist es, sämtliche Feuerwehrangehörigen so auszubilden, dass sie im Ernstfall eingesetzt werden können. Nebst den universellen Feuerwehrleuten gibt es auch Spezialisten wie Verkehrsdienst, Elektriker, Sanitäter und Maschinisten bei der Motorspritze.

 

Der Feuerwehrdienst gehört auch in Toffen, Gelterfingen und Kaufdorf zu den Bürgerpflichten. Diese Pflicht kann entweder durch aktive Dienstleistung oder durch Bezahlung einer Ersatzpflicht (mind. Fr. 20.00, max. Fr. 400.00) erfüllt werden. Alle in diesen drei Gemeinden wohnhaften Frauen und Männer sind feuerwehrdienstpflichtig ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 20. Altersjahr erreichen und bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 52. Altersjahr vollenden. Der Feuerwehrdienstpflicht unterstellte, in ungetrennter Ehe lebende Ehepaare, wo beide Teile feuerwehrdienstpflichtig sind, jedoch keinen aktiven Feuerwehr-dienst leisten, bezahlen gemeinsam eine Ersatzabgabe. Wenn ein Ehepartner aus der Feuerwehrdienstpflicht entlassen oder befreit ist, bezahlen Ehepaare die Ersatzabgabe auf der Hälfte des gemeinsamen steuerbaren Einkommens und Vermögens. Im Laufe des Jahres zugezogene Personen sind ab 1. Januar des Folgejahres wehrdienstpflichtig.


Von der Feuerwehrpflicht sind befreit:
a) Personen, die amtliche Funktionen ausüben, die mit der aktiven Feuerwehrdienstpflicht nicht vereinbar sind,
b) Personen, die eine volle Invalidenrente beziehen,
c) auf Gesuch hin Personen, deren Behinderung sie bei der Leistung des aktiven Feuerwehrdienstes wesentlich beeinträchtigt,
d) auf Gesuch hin Personen, die im eigenen Haushalt lebende Kinder bis zur Beendigung der Volksschulpflicht, oder Pflegebedürftige alleine oder hauptverantwortlich zu betreuen haben,
e) Ehegatten, deren Ehepartner aktiven Feuerwehrdienst leistet.
f) Zivilschutzpflichtige


Haben Sie Interesse am aktiven Feuerwehrdienst?

Wir bieten Ihnen interessante und abwechslungsreiche Übungen und die Möglichkeit, gerade als Neuzuzüger unsere Gemeinden schneller kennenzulernen. Wir erwarten Interesse am Feuerwehrdienst und regelmässigen Besuch der Übungen (für unentschuldigtes Fernbleiben an Übungen werden Bussen ausgesprochen).

Fühlen Sie sich angesprochen? Dann melden Sie sich doch (siehe unter "Kontakt")!

 

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Regio Feuerwehr TOGEKA - Infoblatt für G
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